Frequently Asked Questions

Nutzungsänderung

Was ist überhaupt eine Nutzungsänderung?

Eine Nutzungsänderung liegt vor, wenn sich die genehmigte Nutzung einer Immobilie ändert, z. B.:
Laden → Wohnung
Büro → Praxis
Gewerbe → Wohnen
Wohnung → Ferienwohnung
Lager → Studio
Restaurant → Büro
Entscheidend ist nicht nur der Umbau, sondern die rechtliche Zweckänderung der Fläche.

Brauche ich für eine Nutzungsänderung immer eine Genehmigung?

Eine Nutzungsänderung ist grundsätzlich genehmigungspflichtig, sofern sie:
– öffentlich-rechtliche Anforderungen verändert,
– Auswirkungen auf Brandschutz, Stellplätze oder Schallschutz hat oder
– planungsrechtlich relevant ist.

Kann ich einfach ohne Genehmigung umnutzen?

Davon ist dringend abzuraten.

Mögliche Folgen:
– Nutzungsuntersagung
– Rückbauverfügung
– Bußgelder
– Probleme beim Verkauf
– Schwierigkeiten mit Versicherungen
– Probleme bei Finanzierung oder Vermietung

Wann wird eine Nutzungsänderung problematisch?

Besonders kritisch sind:

– fehlender Brandschutz
– fehlender zweiter Rettungsweg
– mangelnde Belichtung/Belüftung
– fehlende Stellplätze
– Verstöße gegen den Bebauungsplan
– Umwandlung von Wohnraum in Gewerbe
– ungenehmigte Altumbauten

Gerade bei Altbauten entdeckt das Bauamt häufig weitere baurechtliche Themen. Das passiert in der Praxis öfter als viele erwarten.

Wie prüft Hamburg eine Nutzungsänderung?

Das Bauamt prüft insbesondere:

Das Planungsrecht
Passt die Nutzung zum Bebauungsplan, Gebietstyp, Umfeld?
Beispiel:
Eine Gastronomie in reinem Wohngebiet kann problematisch sein.

Das Bauordnungsrecht
Insbesondere folgende Themen:
– Brandschutz
– Fluchtwege
– Barrierefreiheit
– Schallschutz
– Stellplätze
– Aufenthaltsräume

Wie lange dauert die Genehmigung?

In der Regel ca. 1–3 Monate nach Eingang der vollständigen Unterlagen.
In der Praxis kann es länger dauern:
– bei Nachforderungen,
– Beteiligung anderer Behörden [z.B. bei Denkmalschutz, Sozialer Erhaltungsverordnung],
– kompliziertem Brandschutz,
– fehlenden Unterlagen.

Brauche ich einen Architekten?

In den meisten Fällen: ja.
Der Antrag muss oft durch eine bauvorlageberechtigte Person eingereicht werden:
Architekt*innen, Bauingenieur*innen

Kann ich eine Wohnung in eine Ferienwohnung umwandeln?

Das ist in Hamburg besonders sensibel.
Neben der Nutzungsänderung greifen häufig:
– Zweckentfremdungsrecht,
– Wohnraumschutz,
– Genehmigungspflichten.
Hamburg verfolgt Wohnraumumwandlungen relativ streng.

Ist „Wohnen“ baurechtlich etwas anderes als „Büro“?

Ja — sehr deutlich.
Wohnnutzung hat oft höhere Anforderungen an:
– Belichtung,
– Belüftung,
– Aufenthaltsqualität,
– Schallschutz,
– Rettungswege.
Darum ist z. B. Büro → Wohnen häufig aufwendiger als umgekehrt.

Was passiert bei ungenehmigten Alt-Nutzungen?

Sehr häufiges Thema in Hamburg.
Beispiele:
– ausgebaute Keller
– ehemalige Garagen
– Hinterhofgebäude
– Dachgeschosse
Wichtig:
„Schon immer so genutzt“ bedeutet nicht automatisch legal.
Spätestens bei:
– Verkauf,
– neuer Nutzungsänderung,
– Bauantrag,
– Nachbarschaftsbeschwerden
kommt das oft ans Licht. Es ist möglich im nachträglichen Genehmigungsverfahren ordnungsgemäße Zustände zu beantragen und herzustellen. Allerdings: Nicht jede Nutzung ist genehmigungsfähig.

Kann ich vorab prüfen lassen, ob mein Vorhaben genehmigungsfähig ist?

Ja.
Durch eine kostenpflichtige Bauberatung bei der Bauprüf, eine Prüfung der Genehmigungsfähigkeit durch einen Architekten oder einen Bauvorbescheid kann die Machbarkeit im Vorhinein geprüft werden.

Welche Bezirksämter sind in Hamburg zuständig?

Zuständig ist immer das jeweilige Bezirksamt:
Hamburg-Mitte
Altona
Eimsbüttel
Hamburg-Nord
Wandsbek
Bergedorf
Harburg

Weitere Informationen:
Hamburg Serviceportal – Baugenehmigung / Nutzungsänderung
Hamburger Bauordnung (HBauO)